Fahrtkostenerstattung

Fahrtkosten, die im Rahmen von Tätigkeiten für und Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND Bayern entstanden sind, können nach bestimmten Regeln erstattet werden. Dabei gilt die aktuell gültige Finanzordnung der GRÜNEN JUGEND Bayern. Bitte beachte unsere FAQs zur Fahrtkostenerstattung.

Wie funktioniert die Fahrtkostenerstattung?

  1. Lade die Antrag auf Fahrtkostenerstattung als Excel-Vorlage hier runter.
  2. Fülle den Antrag aus. Fülle alle grau hinterlegten Felder aus, außer anders angegeben.
  3. Die Erstattungssumme wird automatisch anhand der eingegebenen Kosten bzw. der Kilometer automatisch berechnet. Sollte hierbei irgendwas nicht stimmen, vermerke das gerne im Kommentarfeld.
  4. Erwähne im Kommentarfeld alles, was für die Bearbeitung deiner Erstattung relevant sein könnte, damit wir den Sachverhalt nachvollziehen können. Dies beinhaltet z.B. die Namen der Mitfahrer*innen, Begründung für teurere ÖPNV-Tickets (z.B. Tageskarte ist günstiger als zwei Einzelfahrten, etc.)

Ausschließlich digitale Belege

z.B. Online-Tickets

  1. Unterschreibe den Antrag digital.
  2. Exportiere den Antrag als PDF. Achte dabei darauf, dass der Antrag nicht breiter als eine A4 Seite ist! (Siehe Seitenlayout > Breite)
  3. Lade den Antrag und alle Belege (Tickets & Rechnungen) unten im Formular hoch.

Hinweis: Falls du nicht digital unterschreiben kannst, kannst du den Antrag auch ausdrucken, unterschreiben und wieder als PDF einscannen. Für uns ist allerdings die Bearbeitung von einem digital unterschriebenen Antrag um einiges einfacher.

„Offline“-Belege

z.B. Tickets vom Automaten, vom Schalter, …

  1. Drucke den Antrag aus und unterschreibe ihn. Achte dabei darauf, dass der Antrag nicht breiter als eine A4 Seite ist! (Siehe Seitenlayout > Breite)
  2. Schicke den Antrag und alle Belege im Original mit der Post an:
    GRÜNE JUGEND Bayern
    Fahrtkosten
    Franziskanerstraße 14
    81669 München

Hinweis: Wenn du sowohl „offline“ bzw Papierbelege als auch digitale Belege hast musst den den Antrag trotzdem per Post mit den Originalbelegen einreichen. Die digitalen Belege musst du dann ebenfalls ausdrucken und mit der Post verschicken.

Formular zur Einrechung von digitalen Anträgen


    Bitte lade den Antrag auf Fahrtkostenerstttung als Excel-Datei herunter, fülle diesen aus, unterschreibe ihn (gerne digital) und exportiere ihn als PDF. Danach kannst du diesen hier hochladen.


    Bitte denke daran, alle Belege mit einzureichen. Generell (auch bei Bahntickets) brauchen wir sowohl das / die Ticket(s), als auch die Rechnung(en).




    Hinweis: sobald du hier anfängst zu tippen, ploppt das Uploadfeld auf.



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    Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder.

    Mit dem Abschicken des Formulars stimmst Du unseren Datenschutzbestimmungen zu. Du erlaubst uns damit, die übermittelten Daten für die Abrechnung und Erstattung Deiner Fahrtkosten zu nutzen und Dich diesbezüglich zu kontaktieren. Deine Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Nach dem Ablauf der gesetzlichen Vorschriften werden Deine Daten gelöscht. Soweit die Erstattung noch nicht veranlasst wurde, kannst Du die Erlaubnis zur Nutzung deiner Daten jederzeit per Mail an lgs@gj-bayern.de widerrufen. Dies hat zur Folge, dass Deine Fahrtkosten nicht erstattet werden können.

    FAQ – Fahrtkosten

    Welche Fahrtkosten sind erstattungsfähig?

    Du kannst nur Fahrtkosten, die im Rahmen von Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND Bayern entstanden sind, einreichen. Die Fahrten müssen sowohl in Bayern beginnen, als auch in Bayern enden.

    Fahrtkosten mit welchen Verkehrsmitteln sind erstattungsfähig?

    Wir können Fahrten mit der Bahn (Fern- und Regionalverkehr), mit dem ÖPNV, dem Auto, und dem Fahrrad erstatten. Bei allen anderen Verkehrsmitteln komme bitte vor der Buchung auf uns zu, um abzuklären, ob die Fahrt erstattet werden kann. Generell gilt: Fahrtkosten (egal mit welchem Verkehrsmittel) können maximal bis zu der Höhe von 50% des Flexpreises (= Flexpreis mit einer BahnCard 50) der entsprechenden Strecke der Deutschen Bahn erstattet werden. Reservierungen, ÖPNV-Kosten und Fahrten vor Ort können zusätzlich erstattet werden.

    Wie finde ich den Flexpreis (mit BahnCard 50 Rabatt)?

    Suche einfach auf der Bahn-Website nach der gewünschten Strecke am gewünschten Tag für eine Person mit einer BahnCard 50 2. Klasse. Suche dir die gewünschte Verbindung aus. Gehe auf „weiter“ bzw. „Zur Angebotsauswahl“. Hier werden dir neben den Sparpreisen auch die Flexpreise angezeigt. Am besten schaust du schon bei der Buchung deiner Tickets nach dem Flexpreis und machst davon einen Screenshot. Die Flexpreise sind zwar ungefähr gleich, jedoch unterscheiden Sie sich auch anhand der Fahrtrichtung oder dem Wochentag. Wenn du dir den Flexpreis für deine Verbindung nicht mehr nachschauen kannst, weil diese in der Vergangenheit liegt, dann suche die selbe Verbindung am selben Wochentag (in der Zukunft) aus und nehme den Preis her.

    Was sind Belege? Welche Belege muss ich einreichen?

    Belege sind z.B. die Fahrkarten selbst, aber auch die Rechnungen dazu. Bitte lade alle Belege hoch, die dir zur Verfügung stehen.

    Welche Belege brauche ich bei Fahrten mit der Deutschen Bahn?

    Bei der Deutschen Bahn z.B. musst du neben dem Online-Ticket auch die Rechnung hochladen. Die Rechnungsadresse ist dabei nicht relevant. Hier findest du alle Infos zu Rechnungen der Deutschen Bahn.

    Können Fahrten, die außerhalb von Bayern beginnen oder enden erstattet werden?

    Nein, von uns als Landesverband Bayern können ausschließlich Fahrten erstattet werden, die sowohl in Bayern beginnen, als auch in Bayern enden.

    Können Tickets wie das Deutschlandticket, Bayern-Ticket, usw. erstattet werden?

    Generell können Fahrtkosten nur bis zu einer maximalen Höhe von 50% des Flexpreises (= Flexpreis mit einer BahnCard 50) erstattet werden. Einzelfahrten, die teurer als das sind, werden bis zu dieser Grenze erstattet. Fahrkarten wie das Deutschlandticket oder Bayern-Ticket können nur dann erstattet werden, wenn diese auf die gesamte Fahrt betrachtet günstiger als der Flexpreis mit einer BahnCard 50 sind.

    Wie werden Kilometer für PKW und Fahrrad gerechnet?

    Generell gehen wir davon aus, dass ihr von eurem Wohnort direkt zum Veranstaltungsort fährt und überprüfen die angegebenen Kilometer anhand der kürzesten / schnellsten Strecke von Google Maps oder ähnlichen Tools. Solltet ihr an einem anderen Ort losfahren oder begründet eine andere Strecke fahren, gibt das bitte in den Erläuterungen an.

    Muss ich an meinem Wohnort losfahren und ankommen?

    Prinzipell ja, aber solange du innerhalb von Bayern losfährst und ankommst, kannst du davon auch abweichen, begründe das dann bitte in den Erläuterungen.

    Bis wann habe ich Zeit den Antrag auf Fahrtkostenerstattung zu stellen?

    Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung muss spätestens zwei Monate nach dem letzten Tag der besuchten Veranstaltung in der Landesgeschäftsstelle eingehen.

    Meine Fahrt wird mehr kosten / hat mehr gekostet als der Flexpreis mit BC 50. Was kann ich tun?

    Am besten meldest du dich vor der Fahrt / vor dem buchen bei uns, um das individuell abzuklären. Beim Ausfüllen des Formulars trägst du alles ein wie gefordert (auch die Deckelung). Im Feld „Erläuterungen und Bemerkungen“ kannst du angeben und begründen, warum du die höheren Fahrtkosten erstattet haben möchtest. Hier kannst du z.B. auch auf eine vorher geklärte Übernahme verweisen. Den finalen Beschluss ob die Fahrtktosten übernommen werden können oder nicht trifft die*der Schatzmeister*in oder der Landesvorstand.